Unterrichtsausfall / -garantie

Im Rahmen der verlässlichen Unterrichtszeiten wird Unterrichtsausfall durch Vertretungskräfte abgedeckt. Bei Erkrankung einer Lehrkraft entfällt der Unterricht in der 5. oder 6.Stunde für Kinder der Jahrgänge 1 und 2. Eltern dieser Kinder werden bei kurzfristigem Ausfall der Lehrkraft telefonisch und bei längerfristigem Ausfall der Lehrkraft schriftlich informiert. Für SchülerInnen der 3. und 4.Klassen kann die 6.Stunde des Unterrichtsplans bei Fehlen der Lehrkraft entfallen. Hierüber werden die Eltern bei kurzfristigem Unterrichtsausfall nicht mehr telefonisch informiert. Bei längerfristigen Erkrankungen von Lehrkräften werden die Eltern schriftlich informiert oder die SchülerInnen erhalten eine entsprechende Information, die sie in ihr Hausaufgabenheft aufnehmen. Kinder, die den Hort oder die schulische Betreuung besuchen werden bei verkürztem Unterricht früher in die entsprechende Einrichtung geschickt. Eine Information an die Eltern bei kurzfristigem Ausfall der Lehrkraft erfolgt hier nicht.

Siehe auch Stichwort „Verlässliche Zeiten“.

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