Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein wichtiges Gremium der Schulgemeinde. Sie besteht in der Grundschule zu gleichen Teilen aus Eltern und Lehrkräften, die Schulleiterin hat den Vorsitz. Es gibt Entscheidungs- und Anhörungsrechte, die sich auf Grundsatzentscheidungen der Gestaltung des Schullebens beziehen. Näheres erfahren Sie im Hessischen Schulgesetz (§132 HSchG).

Die Schulkonferenz besteht an der Ludwig-Erk-Schule aus 11 Mitgliedern, Zusammensetzung wie folgt:

  • Schulleitung als Vorsitz der Schulkonferenz
  • 5 Vertreter des Lehrerkollegiums, gewählt aus der Mitte der Gesamtkonferenz
  • Vertreter der Elternschaft, gewählt aus der Mitte der Elternschaft im Rahmen der Elternbeiratssitzung

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Es können sich alle Elternteile, deren Kind die LES besucht, zur Wahl stellen (unabhängig davon, ob sie Elternbeirat sind oder nicht).  Informationen zum Ablauf der Wahl werden über die Ranzenpost an alle Eltern rechtzeitig versandt.

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