In den Jahrgängen 1 und 2 sind laut Pflichtstundenverordnung 21 Wochenstunden und für die Jahrgänge 3 und 4 25 Pflichtstunden vorgesehen. Diese werden in Abhängigkeit des Stundenkontingents durch eine weitere Klassenlehrerstunde ergänzt. Je nach Notwendigkeit können darüber hinaus Förderstunden in Deutsch und Mathematik und im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ) wahrgenommen werden.