Schulelternbeirat

Die gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat, der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt. Für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitz und eine Stellvertretung gewählt. Der Schulelternbeirat trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen. An diesen nimmt auch die Schulleitung teil und unterrichtet den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Das Mitbestimmungsrecht der Eltern und alle Aspekte der Elternvertretungen sind im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) geregelt.

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