Meldepflichtige Krankheiten

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat, darf es die Schule erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Ob ein Attest erforderlich ist, können Sie anhand der entsprechenden Informationen, siehe Internet, sehen. Bei Vorliegen einer der aufgeführten ansteckenden Krankheiten oder wenn Ihr Kind nach ärztlicher Feststellung bestimmte Krankheitserreger im Körper trägt oder ausscheidet, ohne selbst krank zu sein, müssen Sie uns das bitte ebenfalls mitteilen.
Es ist dann vom Gesundheitsamt zu entscheiden, wann Ihr Kind die Schule – möglicherweise unter bestimmten Auflagen – wieder besuchen darf. Auch wenn jemand bei Ihnen zu Hause an einer ansteckenden Krankheit leidet, müssen Sie uns dies mitteilen.
Informationen, welche Krankheiten meldepflichtig sind, finden Sie hier.

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