In der Behindertenrechtskonvention geht es darum, von vorn¬here¬in allen Men-schen die uneingeschränk¬te Teil¬nahme an allen Aktiv¬itäten möglich zu machen. Das gemeinsame Leben mit und ohne Behinderung soll Normalität sein. Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft bezeichnet die Inklusion. Damit haben auch Kinder mit den unterschiedlichsten Einschränkungen und Schwierigkeiten das grundsätzliche Recht auf inklusive Beschulung.