Die Nutzung von Handys während der Schulzeit oder in der schulischen Betreuung ist nicht erlaubt. Sehen Eltern trotzdem die dringende Notwendigkeit, ihrem Kind ein Handy für den Tag mitzugeben, ist dieses ausgeschaltet im Ranzen zu belassen. Für den Verlust kann die Schule nicht aufkommen. Wird das Handy entgegen der Regel am Schulvormittag genutzt, so wird es im Sekretariat hinterlegt und ist dort von einem Erziehungsberechtigten abzuholen.