Das Fotografieren von Schulklassen durch Lehrkräfte erfolgt auf Basis der Datenschutzverordnung nur mit Einverständniserklärung der Eltern und unter Angabe des Verwendungszwecks. Eine Abfrage erfolgt bei Aufnahme in die Schule und gesondert bei besonderen Projekten. Ab 8 Jahren müssen neben den Erziehungsberechtigten auch die SchülerInnen selbst zustimmen.