Beurlaubungen

Wenn es in Ausnahmefällen notwendig sein sollte, ein Kind während eines Schultages zu beurlauben, so kann dies für Tage, die nicht an die Schulferien grenzen, durch den Klassenlehrer erfolgen. Bei Tagen, die an die Schulferien grenzen, kann die Beurlaubung nur durch die Schulleitung genehmigt werden.

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